Verkaufswünsche von KET-Mitgliedsrechten

 

 

 

Gemeinde/Stadt

Kreis

Verkaufswunsch

Alperstedt

Sömmerda

500

Cursdorf

Saalfeld-Rudolstadt

1.500

Marth

Eichsfeld

4.848

Rittersdorf

Weimarer Land

164

Trockenborn-Wolfersdorf

Saale-Holzland-Kreis

400

Tröbnitz

Saale-Holzland-Kreis

400

 

 

7.812

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung, die in der 10. Verbandsversammlung des KET am 18. Oktober 2016 beschlossen und im Thüringer Staatsanzeiger am 30. Januar 2017 veröffentlicht wurde, ist eine Veräußerung der Mitgliedsrechte am KET grundsätzlich möglich. Der Verkauf von Anteilen setzt selbstverständlich voraus, dass unter den anderen Mitgliedern des KET ein oder mehrere Erwerber gefunden werden.

 

Sollte Ihre Kommune Interesse am Erwerb von Anteilen haben, dann melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes unter folgender Telefonnummer: 03 61 / 60 206 70.